Normwechsel
Was bedeutet die neue Norm EN 62638 für die Anwender?
Bald kommt die europaweit gültige und zwingende Norm EN 62638 zum Tragen. Grundlage: Entwurf IEC 85/361/CD:2009 besteht! Seit 02.08.2010 zur Prüfung und Stellungnahme.
NEU: EN 62638. Es empfiehlt sich also, diese zu kennen. Sie ersetzt die bisherige deutsche Norm VDE 701/702 und gilt somit nächstens auch für unser Land.
Jedes Unternehmen, welches Geräte instand stellt, periodisch kontrolliert usw. muss vorgeschriebene Prüfungen unbedingt durchführen. Wenn später ein Schaden durch
mangelhafte Prüfung der Geräte entstanden ist, haftet man dafür.
Für die Instandhaltung/Instandsetzung gemäss NEV Art. 3 und 4 sind in der Schweiz zurzeit keine eigens zu diesem Zweck aufgestellte Regeln der Technik verfügbar. Das Eidg.
Starkstrominspektorat empfiehlt deshalb, bei steckbaren Niederspannungserzeugnissen bis auf weiteres Folgendes anzuwenden. Nachstehend die gesetzlichen Grundlagen für die Schweiz:
Art. 4 Sicherheit
1. Schwachstromanlagen und die daran angeschlossenen elektrischen Einrichtungen müssen nach den Vorschriften dieser Verordnung erstellt, geändert, instand gehalten und kontrolliert werden. Wo diese Verordnung keine Vorschriften enthält, gelten die anerkannten Regeln der Technik.
2. Als anerkannte Regeln der Technik gelten insbesondere die Normen von IEC 12 und CENELEC 13 . Wo international harmonisierte Normen fehlen, gelten die schweizerischen
Normen.
3. Bestehen keine spezifischen technischen Normen, so sind sinngemäss anwendbare Normen oder allfällige technische Weisungen der Kontrollstellen zu berücksichtigen.
